19. April 2024

Blumentische

Die Selbstherstellung von Blumentischen mit viereckigen, polygonalen, kreisrunden oder ovalen, von Borden umschlossenen Tischplatten kann nach den vorangegangenen Anleitungen keine besonderen Schwierigkeiten bereiten. Die Untergestelle erhalten eine ungefähre Höhe von 70 bis 90 cm, die Borde eine solche von 10 bis 12 cm, die Tischplatte bei quadratischer Form eine Seitenlänge von 60 bis 66 cm, bei rechteckiger Form eine Länge von etwa 80 und eine Breite von 60 cm, bei Kreisform einen Durchmesser von etwa 70 cm.

Die Beine der Tische können aus Zwirnspulen mit Kernstäbchen, Hartholzstäben von quadratischem Querschnitt mit 2 bis 3 cm Seitenlänge oder kreisförmigem Querschnitt von 2 bis 2,5 cm Durchmesser, aus einer Holzsäule mit Dreifuß oder aus entsprechenden, natürlich geformten, stärkeren Baumästen hergestellt werden.

Die Tischplatte sind aus zwei oder mehr glatt gehobelten und gut zusammengeleimten Brettstücken von 1 bis 1,5 cm Stärke zu erzeugen und an ihrer Unterseite durch Querleisten zu verstärken. Die Borde (Einfassungen der Tischplatten) können in verschiedener Form aus Zwirnspulen und Kernstäbchen, aus letzteren allein oder aus dünnem Holzleistchen, Kleineisenarbeiten, Baumrindenstücken usw., die abhebaren Aufsätze für Aquarien mit vierseitiger Grundfläche nach Abb.c aus Holzleisten hergestellt werden.

Abbildung c

Zum Auffangen des beim Bespritzen der Pflanzen abtropfenden Wassers empfiehlt sich die Aufstellung eines der Tischplatte in Form und Größe angepasst niederbordigen Blechgefäßes, als Anstrich eine lichte Emailglasurfarbe.

Der in Abb. c skizzierte Dreifuß eines runden Blumentisches lässt sich leicht zerlegbar derart anfertigen, dass er zu Weihnachten auch als Christbaumständer verwendet werden kann.

An Material benötigt man hierzu: ein Stück zylinderförmiges Hartholz von 7 cm Durchmesser und 12 cm Länge, drei Stück Hartholzbrettchen von 26: 4: 1 cm und eine leere Milchkonservenbüchse von 7 cm Durchmesser und 8 cm Höhe.
Auf einer der beiden kreisförmigen Grundflächen des Holzzylinders ist der Mittelpunkt durch zwei in der Mitte zweier Sehnen errichtete Senkrechte zu ermitteln. Um diesen Mittelpunkt verzeichnet man einen konzentrischen Kreis von 3 cm Durchmesser, teilt denselben in drei kongruente Kreisausschnitte und verlängert deren Radien bis an den Umfang des Zylinders (Abb. d1).

Abbildung d

Sodann ist letzterer nach seiner Längenachse mit einer durchgehenden Bohrung zu versehen, deren Weite dem Durchmesser des inneren Kreises gleich ist.

Das auf diese Weise erhaltene Holzrohr ist sodann nach den verlängerten Radien der Kreisausschnitte und seiner Länge in drei Teile zu zersägen. Jeder dieser Teile erhält in seiner Mitte unten einen 4 cm hohen, 1 cm breiten Ausschnitt für den Fußteil (Abb. d 2a+b).

Die drei Fußteile werden nach Abb. d2 aus den harten Brettchen sauber ausgesägt, mit ihren oberen Enden in die Ausschnitte der Rohrteile unter einem Winkel von 60° genau eingepasst, sodann eingeleimt und überdies durch harte Holzstifte oder Drahtstifte festgemacht, die man in seitlich angebrachte Bohrlöcher einkeilt.

Bei der leeren Konservenbüchse sind Deckel und Bodenteile bis auf die Wülste ganz zu entfernen, so dass aus der Büchse ein 8 cm breiter Ring entsteht, dessen Mantelfläche an der Verbindungsstelle gut zu verlöten ist. In diesen werden die oberen Fußteile eingepasst, endlich die außerhalb desselben befindlichen Holzteile sowie der Blechring selbst angestrichen, am besten dunkelgrün.

Das Bohrloch im Innern des zusammengestellten und durch den Blechring zusammengehaltenen Dreifußes dient zur Aufnahme des seiner Weite entsprechend abzunehmenden Tischbeins (Christbaumstamms). Durch sein Einschieben werden die Oberteile der Füße im Blechring an dessen innere Fläche angedrückt und festgehalten. Wird der Tisch (Christbaum) aus dem Fuß entfernt, dann lassen sich die drei Fußteile mit geringer Mühe aus dem Ring ziehen und mit diesem bis zur Wiederverwendung aufbewahren.