26. April 2024

Tischlampen für elektrisches Glühlicht

Zur Selbstanfertigung einer elektrischen Stehlampe benötigt man ein Stück Hartholz von 16 : 16 : 1,5 cm, ein Stück Laubsägeholz von 21 : 21 : 0,4 cm, sechs Zwirnspulen von 3 cm Höhe, 2 cm Wellen- und 2,5 cm Scheibendurchmesser, eine Fassung samt Schalter von 6 cm Höhe und 4 cm Durchmesser nebst einem in das untere Ende derselben passenden Schraubenansatzröhrchen von 3 cm Länge, einen Schirmträger aus Messingdraht von 15 cm Höhe und ein Schirmgestell aus Draht von 12 cm Höhe und 15 cm unterem Durchmesser, ferner ein Stück Leitungsdraht in der Länge vom nächsten Steckkontakt bis zum Tische nebst einem Kontaktstecker und endlich einen elektrischen Glühkörper.

Aus dem Hartholzstück wird eine kreisförmige Scheibe von 15 cm Durchmesser mit einem zentralen Bohrloche von 1 cm Durchmesser mit einem zentralen Bohrloche von 1 cm Weite ausgesägt und an der Unterseite derselben von dem Bohrloche radial gegen den Scheibenumfang eine etwa 0,7 cm tiefe und ebenso breite Rinne ausgestemmt und sauber ausgeraspelt (Abb. a).

Abbildung a

Aus dem Laubsägeholz sind zwei kreisförmige Scheiben, eine von 15 cm Durchmesser ohne Bohrloch, die andere (Abb. b) von 6 cm Durchmesser mit einem zentralen Bohrloche von 1 cm Weite auszusägen.

Abbildung b

Diese drei Scheiben und die sechs Spulen sind sodann mit Glaspapier oder Bimsstein sauber abzuschleifen. Letztere erhalten auf ihren beiderseitigen Scheibenflächen zwischen der Bohrung und deren Umfang in gleichen Abständen vier Bohrlöcher von 1,5 bis 2 mm Weite und 0,5 bis 0,8 cm Tiefe für ebenso starke, 1 bis 1,6 cm lange Verbindungsstifte. Bei der obersten Spule brauchen diese Bohrlöcher nur auf der Unterseite angebracht zu werden, dagegen ist deren axiale Bohrung für das Ansatzröhrchen der Fassung auf 0,9 cm Durchmesser zu erweitern.

Abbildung c

Zur Zusammenstellung der Lampe bringt man den Kontaktstecker an den Leitungsdraht an und zieht letzteren mit dem anderen freien Ende von der Unterseite der stärkeren Holzscheibe durch deren Bohrloch so weit nach oben heraus, dass etwa 21 bis 22 cm herausstehen, dann lagert man die Leitung in die Rinne an der Unterseite der Scheibe, bedeckt diese sodann mit der gleich großen Scheibe aus Laubsägeholz und schraubt beide von der Unterseite aus mit kleinen flachköpfigen Schrauben von 1,5 mm Stärke und 1 bis 1,5 cm Länge gut zusammen. Die Schraubenköpfe dürfen nicht über das Holz herausragen.

Abbildung d

Hierauf sind in die oberen Scheiben der sechs Zwirnspulen, mit Ausnahme der obersten, je vier Verbindungstifte und auf diese die nächsten Spulen aufzusetzen und so zusammenleimen, dass ein durch die Bohrungen aller Spulen geführter Rundholz- oder Kernstab sich nach dem Trocknen des Leimes wieder herausziehen lässt. An dessen Stelle ist das freie Ende des Leitungsdrahts durchzuziehen.

Die unterste Spule wird mit vier kleinen flachköpfigen Schräubchen an die kleine Laubsägeholzscheibe von deren Unterseite aus, und letztere mit sechs bis acht kleinen Messingschrauben mit halbkugelförmigen Köpfen auf die Oberseite der großen Lampenfußplatte aufgeschraubt. Hierbei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass keine dieser Schrauben in die Führungsrinne der Leitung gelangt. Dann ist das freie Ende des Leitungsdrahts in der Fassung anzubringen, letztere mit dem Ansatzröhrchen durch den Schirmträger (Abb. d) durchzuschieben und mit demselben in die oberste Spule einzuschrauben. In die Fassung kommt der elektrische Glühkörper und auf den schirmträger der mit Seidenstoffresten nach Belieben (am besten grün mit weißem Futter) überzogene Lampenschirm (Abb. c).

Die Holzbestandteile des Lampengestells können gebeizt oder bronziert werden. Im letzteren Falle empfiehlt es sich, die Fußblatte schwarz zu beizen. Als Schirmträger lässt sich auch der Schirmreifen einer größeren Petroleumlampe verwenden. Den schirm selbst kann auch aus Karton und Seidenpapier oder aus einem hierfür bestimmten Modellierbogen herstellen.